Vorübergehende Anordnung während der Baumaßnahme des LBM Erweiterung Kreisverkehrsplatz L527


Luftbild Heideweg Hauptstrasse
Abbildung 1

Im Heideweg wird auf der gegenüberliegenden Seite der Polizeiwache im Bereich zwischen den Einmündungen zur Hauptstraße und zur Sohlstraße mittels der Verkehrszeichen 283-10 (absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts) sowie 283-20 (absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts) ein absolutes Halteverbot angeordnet. (Abbildung 1)

An der Ecke Heideweg / Hauptstraße sowie an der Ecke Lambsheimer Straße / Hauptstraße werden die Verkehrszeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen) aufgehoben; an der Ecke Heideweg / Raiffeisenstraße wird dieses Verkehrszeichen aufgestellt. Abbildung 1, 2, 3)

Um die Zufahrt für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen in das Industrie- und Gewerbegebiet Maxdorf zu ermöglichen, werden die Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen von der Hauptstraße in den Heideweg und darauffolgend in die Raiffeisenstraße umgeleitet. (Abbildung 1, 3)


Abbildung 2
Luftbild Heideweg raiffeisenstrasse
Abbildung 3
Luftbild Lambsheimerstr Rheinstrasse
Abbildung 4

Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wird an der Einfahrt in die Rheinstraße (Ecke Lambsheimer Straße) das Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) aufgestellt. (Abbildung 4)