In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen Versand-dienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
3. online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf, über ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular – zu diesem gelangen Sie direkt auf unserer Startseite unter vg-maxdorf.de (Menüpunkt „Online-Wahlscheinantrag“) oder über vg-maxdorf.de/wahlen mit einer direkten Weiterleitung auf unsere für die Wahl eingerichtete Seite,
4. per Fax an die Nr. +49 6237 401-111 oder
5. durch einfache Email an die Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf; hierzu stehen folgende Email-Adressen zur Verfügung: wahlen@vg-maxdorf.de oder briefwahl@vg-maxdorf.de.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Rathäuser aktuell wegen der Corona-Pandemie Ihre Türen geschlossen haben. Die Verwaltung bittet daher möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Wenn Sie Fragen zur anstehenden Wahl haben, wenden Sie sich bitte telefonisch (06237 401-132) oder per Mail (wahlen@vg-maxdorf.de) an das Wahlamt.