kindergärten  & Tagesmütter

Kindergärten

Da die Kindergartenplätze ortsgebunden vergeben werden, wenden Sie sich dies bezüglich direkt an den jeweiligen Kindergarten. 

Tagesmütter

Kinder haben ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflegestelle.
Die Betreuung von Kindern bei Tagesmüttern oder Tagesvätern (Kindertagespflegepersonen) ist eine familiennahe und flexible Betreuungsform, die vom Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises gemäß der aktuellen Satzung gefördert wird. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link: