Standesamt
das standesamt von maxdorf
Gebühren des Standesamtes | Betrag in Euro |
Beglaubigter Registerausdruck | 12,00 € |
Geburts- / Heirats- / Sterbeurkunde | 12,00 € |
Stammbuch I | 23,00 € |
Stammbuch II | 34,00 € |
Gebühren Antrag Eheschließung / Ehefähigkeitszeugnis (Efz) | 48,00 € |
Gebühren Antrag Eheschließung mit Ausländerbeteiligung / Ehefähigkeitszeugnis (Efz) | 80,00 € |
Bestattungsgenehmigung | 19,00 € |
Graburkunde Birkenheide | 12,50 € |
Graburkunde Fußgönheim | 10,00 € |
Graburkunde Maxdorf | 7,50 € |
Gebühren Eheschließung außerhalb der Dienstzeit | 100,00 € |
Gebühren Eheschließung innerhalb der Dienstzeit | 47,00 € |
Weitere Ablichtung aus dem Familienbuch | 6,00 € |
Weitere Geburts- / Heirats- / Sterbeurkunde | 6,00 € |
Erklärung zur Namensführung | 24,00 € |
Versicherung an Eides Statt | 20,00 € |
Eidesstattliche Versicherung | 24,00 € |
Leichenpass | 18,92 € |
Genehmigung Feuerbestattung außerhalb von Rheinland-Pfalz | 17,38 € |
Verlängerung der Bestattungsfrist | 18,92 € |
Nachbeurkundung für Auslandsfälle (Geburt, Eheschließung, Tod) | 80,00 € |
Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, deutsches Recht | 24,00 € |
Erneute Prüfung der Ehevoraussetzung, ausländisches Recht | 45,00 € |
Prüfung Lebenspartnerschaft | 48,00 € |
Prüfung Lebendpartnerschaft mit Auslandsbeteiligung / EfZ | 80,00 € |
Öffentlich-rechtliche Namensänderung | 75,00 € |
Öffentlich-rechtliche Namensänderung | 150,00 € |
Öffentlich-rechtliche Namensänderung | 200,00 € |
Bescheinigung Namensänderung | 12,00 € |
Kirchenaustritt | 30,00 € |
Eheschließung mit Ausländerbeteiligung
Nach geltendem Recht muss ein ausländischer Staatsbürger, der in Deutschland heiraten will, grundsätzlich ein sog. Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatstaates beibringen, mit dem bescheinigt wird, dass nach dem Recht dieses Staates kein Hindernis für eine Eheschließung besteht. Da viele Staaten diese Zeugnisse nicht oder nur eingeschränkt ausstellen oder die Bescheinigungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können die Angehörigen dieser Staaten unter bestimmten Voraussetzungen, die je nach Heimatstaat verschieden sind, von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses befreit werden. Für diese Entscheidungen sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte zuständig.
Den Befreiungsantrag kann das heiratswillige Paar allerdings nicht selbst stellen, sondern er wird vom zuständigen Standesbeamten bei der Anmeldung zur Eheschließung entgegen genommen und dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Zur Vorbereitung des Antrags durch die Standesämter im Gerichtsbezirk, aber auch zur Information für die Bürger, die sich vorab über die Voraussetzungen eines erfolgreichen Befreiungsantrags unterrichten wollen, dient die "Kölner Liste Online".
Das Trauzimmer von Maxdorf
Das Trauzimmer wurde im Zuge der Umbauarbeiten des Rathauses im Jahre 2003 neu gestaltet.
Die Räumlichkeiten wurde deutlich vergrößert, so dass wir Sitzplätze bis zu 30 Personen haben.
Gerne berücksichtigen wir besondere Wünsche der Brautpaare wie zum Beispiel besondere Musik und lassen diese in unsere Traurede mit einfließen. Die eigentliche Trauung dauert ca. 30. min. Nach der Eheschließung können Sie in unserem Foyer oder bei entsprechendem Wetter auch im Freien Ihre Gäste zu einem kleinen Sektempfang einladen. Bei der Anmeldung zur Eheschließung haben Sie die Möglichkeit sich eines unserer zahlreichen Stammbücher auszusuchen.
Bilder von unserem Trauzimmer

