Mitteilungen anderer Behörden
Mitteilungen anderer Behörden

Revision im Kreisbad Aquabella auf ein Minimum reduziert - Alternative für Gäste nach Schließung im Kreisbad Heidespaß
Um den Badegästen trotz der aktuellen Schließung des Schwimmbereichs im Kreisbad Heidespaß Maxdorf Alternativen bieten zu können, wird die Revision im Kreisbad Aquabella Mutterstadt auf ein Minimum reduziert. Statt der geplanten zwei Wochen ist der Schwimmbereich des Bades nur noch fünf Tage, vom 29. März bis einschließlich 2. April, geschlossen. In dieser Zeit finden auch eine Großübung der Feuerwehr und eine Sportveranstaltung statt. Der Saunabereich ist vom 31. März bis einschließlich 11. April geschlossen.
Ab Donnerstag, 3. April, kann es im Schwimmbereich wegen Fliesenarbeiten zu Teilsperrungen im Dusch- und WC-Bereich kommen. In diesen Fällen wird das Kreisbad Team vor Ort auf entsprechende Ausweichmöglichkeiten hinweisen.
Die Revisionsarbeiten in den Kreisbädern in Schifferstadt und Römerberg werden wie geplant durchgeführt. Die Termine lauten wie folgt:
Das Kreisbad Schifferstadt hat einschließlich Sauna von Montag, 3. März, bis einschließlich Sonntag, 16. März, wegen Revision geschlossen.
Das Kreisbad Römerberg hat einschließlich Sauna von Montag, 17. März, bis einschließlich Sonntag, 30. März, wegen Revision geschlossen.
2. Bewegungsgipfel/Schweitzer/Ebling: Bewegung verbindet, integriert und ist gesund
Die Landesregierung will die Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport und den Kommunen noch weiter ausbauen, um Rheinland-Pfalz gemeinsam zum Bewegungsland Nummer 1 zu machen. Beim zweiten landesweiten Bewegungsgipfel im Theresianum-Gymnasium in Mainz haben sich dafür neben Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Sportminister Michael Ebling und dem Präsidenten des Landessportbundes, Rudolf Storck, auch viele weitere Vertreterinnen und Vertreter von Land, Kommunen und des Sports miteinander ausgetauscht.
Ebling: Schnelle Lokalisierung von Anrufenden kann Leben retten
Ab sofort können bei Anrufen an die Notrufnummer 110 in Rheinland-Pfalz die genauen Standorte der Anrufer automatisiert ermittelt werden. Dies teilte Innenminister Michael Ebling in Mainz mit. Die neue Advanced Mobile Location-Technologie (AML) ermöglicht es der Notrufzentrale, Einsatzkräfte der Polizei schnell und präzise zum Tat- oder Unfallort zu entsenden, selbst, wenn die Anrufenden ihren Standort nicht exakt angeben können.

Konsolidierte Fassung der Allgemeinverfügung
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
Gebietsfestlegung der Infizierten Zone und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaß nahmen innerhalb dieser Restriktionszone In der oben genannten Angelegenheit ergeht unter dem Aktenzeichen 72/25.2-AO45 folgende
- 13-25 Konsolidierte Fassung der Allgemeinverfügung Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen (pdf-Datei 26,7 KB)
- 13-25 Anlage 1 Allgemeinverfügung Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen (pdf-Datei 235 KB)
- 13-25 Anlage 2 Konsolidierte Fassung der Allgemeinverfügung Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen (pdf-Datei 167 KB)

Berufswunsch Bürgermeisterin – Girls‘ Day am 03.04.2025 nutzen
m Rahmen der bundesweit am 03.04.2025 stattfindenden Initiative „Girls’Day/Boys‘Day – Mädchen und Jungen-Zukunftstag“ sollen junge Menschen ab Klasse 5 die Gelegenheit erhalten, einen Einblick in Tätigkeitsfelder zu bekommen, die nicht als „klassisch weiblich“ oder „klassisch männlich“ gelten. Im kommunalen Kontext bietet dieser Aktionstag die Möglichkeit, Mädchen an die Kommunalpolitik heranzuführen und Jungen unter anderem für den Beruf des Erziehers zu interessieren. Der GStB hat Social-Media-Vorlagen zur Verfügung gestellt.

Die Amtsblätter Nr. 10-11/25 des Rhein-Pfalz-Kreises
- 10-25 Konsolidierte Fassung der Allgemeinverfügung
- 10-25 Anlage Allgemeinverfügung ASP Pufferzone - Sperrzone I - konsolidierte Fassung
- 10-25 Anlage Allgemeinverfügung ASP Infizierte Zone - Sperrzone II - konsolidierte Fassung
- 10-25 Anlage Lagekarte Sperrzone I und II
- 11-25 Haushaltssatzung des Rhein-Pfalz-Kreises für das Jahr 2025

Neumayer-Team in der Antarktis freut sich: Hurra, die Kiste ist da!
Eine handgezimmerte XXL-Weinkiste hat eine 14 000 Kilometer lange Reise zurückgelegt und ist unversehrt vom Motorschiff Polarstern abgeladen worden. Diese Kiste wurde vom Präsidenten der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), Prof. Dr. Hannes Kopf, im August vom Burgberg under Vibes Weinfestes in Ingelheim aus in Richtung Neumayer-Station III in der Antarktis verschickt. Gefüllt ist die Kiste mit Weinen, die von Rheinhessenwein e.V. und Pfalzwein e.V. zur Verfügung gestellt wurden und mit Ingelheimer Weinen, die die Winzer Dautermann, Bettenheimer, Stritter und Wasem auf dem Weinfest in die Kiste gelegt haben. Hintergrund dieses Geschenkes ist eine Patenschaft der SGD Süd, die seit 1984 besteht. "Der Namensgeber der Station war der Pfälzer Polarforscher Georg von Neumayer, der in Kirchheimbolanden geboren wurde und in Neustadt an der Weinstraße gelebt hat. Mit diesem Geschenk an das Überwinterungsteam der Neumayer-Station III in der Antarktis möchte ich an das erfolgreiche Wirken dieses Pfälzer Forschers Neumayer erinnern und seine Forschung würdigen", betonte SGD Süd-Präsident Hannes Kopf. Geöffnet wird diese Kiste allerdings vom Überwinterungsteam nicht sofort, sondern traditionell am höchsten Feiertag in der Antarktis - dem Mittwinterfest im Juni.

Elektrozaun am Rhein wird wegen Hochwassergefahr vorübergehend zurück gebaut
Aufgrund der bevorstehenden Hochwassergefahr wird der Elektrozaun zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am Rhein vorübergehend zurück gebaut. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich Tiere im Falle eines Hochwassers im Zaun verfangen und qualvoll verenden. Der Rückbau betrifft das Rheinufer von Worms bis nach Ludwigshafen. Es handelt sich um eine vorübergehende Maßnahme: Sobald auf absehbare Zeit nicht mehr mit Hochwasser zu rechnen ist, wird der Elektrozaun am Rhein wieder aufgebaut.
Zugleich wird in diesem Gebiet entlang der B9 bis zur A6 ein neuer Elektrozaun aufgebaut, um die Ausbreitung der ASP von rechtsrheinischer Seite weiterhin zu verhindern. Dabei wird der Eingriff in die Natur und den Straßenverkehr so gering wie möglich gehalten. Dieser Zaun wird dauerhaft und damit auch nach dem Wiederaufbau des Elektrozauns am Rhein stehen bleiben.

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Aufforderung der Einreichung von Wahlvorschlägen

Meilenstein erreicht: Positives Signal aus Mainz für Umzug des Kreishauses nach Schifferstadt
Für den Umzug des Kreishauses nach Schifferstadt gibt es ein positives Signal aus Mainz: Eine Prüfung des Innenministeriums ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die im Auftrag der Kreisverwaltung erstellten Wirtschaftlichkeitsanalysen im Ergebnis tragen und einer Sitzverlegung nicht entgegenstehen. Damit ist ein Meilenstein auf dem Weg zum Umzug des Kreishauses erreicht, denn die Frage der Wirtschaftlichkeit der Sitzverlegung ist von zentraler Bedeutung. Die Kreisverwaltung rechnet nun mit einem zügigen Verfahren.

Von Anfang an eine Erfolgsgeschichte: App Katretter seit einem Jahr im Rettungsbereich Rhein-Pfalz-Kreis am Start
Sie legte geradezu einen Blitzstart hin – und auch jetzt ist ihre Erfolgsgeschichte ungebrochen: Die App Katretter ist seit einem Jahr im Rhein-Pfalz-Kreis und im gesamten Bereich der Integrierten Leitstelle Ludwigshafen am Start. Mehr als 800 freiwillige Ersthelferinnen und Ersthelfer haben sich mittlerweile bei der App registriert, die im vergangenen Jahr fast 2000 Mal bei lebensgefährlichen medizinischen Notfällen alarmiert wurde. In zahlreichen Fällen konnten .....

Afrikanische Schweinepest: Elektrozaun wird im Kreisgebiet aufgebaut
Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird nun – nach den Kreisen Mainz Bingen und Alzey-Worms – auch im Gebiet des Veterinäramtes Rhein-Pfalz-Kreis ein mobiler Elektrozaun gebaut. Er wird entlang der Autobahnen A 61 und A 650 von Mainz bis nach Ludwigshafen verlaufen und damit teilweise mitten durch das Kreisgebiet sowie an Frankenthal und Ludwigshafen entlang führen.

Satzung des Rhein-Pfalz-Kreises über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 18.03.2024

Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege

Ferienjobs: Was Jugendliche und Eltern über den Jugendarbeitsschutz wissen sollten
Mit Beginn der Sommerferien beginnt für viele Jugendliche die Zeit der Ferienjobs. Egal, ob als Aushilfe im Supermarkt, als Bedienung im Café oder als Unterstützung im Büro. Ferienjobs sind eine hervorragende Gelegenheit für junge Menschen, erste Berufserfahrungen zu sammeln und ihr Taschengeld aufzubessern. Als zuständige Aufsichtsbehörde weist die SGD Süd daher insbesondere auf nachfolgende Regelungen hin:
Altersgrenzen und Arbeitszeiten
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt, ab welchem Alter und unter welchen Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen. Ab dreizehn Jahren ist eine leichte, kindgerechte Tätigkeit mit Zustimmung der Eltern erlaubt, jedoch nur bis zu zwei Stunden täglich und nicht während der Schulzeit. Schülerinnen und Schüler, die mindestens fünfzehn Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (zwanzig Tage) arbeiten. Darüber hinaus gelten für Jugendliche ab fünfzehn Jahren bis zur Volljährigkeit folgende Regelungen:
Arbeitszeit: Maximal acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.
Arbeitszeiten: Zwischen sechs Uhr und zwanzig Uhr, Ausnahmen gibt es in bestimmten Branchen wie der Gastronomie oder Landwirtschaft.
Pausenregelungen: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Die Pausen können in Einheiten von jeweils fünfzehn Minuten aufgeteilt werden.
Ruhezeiten: Mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen.
Nicht zulässige Tätigkeiten
Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit sind bestimmte Tätigkeiten für Jugendliche untersagt. Dazu gehören:
Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen. Tätigkeiten, die mit gefährlichen Stoffen oder unter gefährlichen Bedingungen ausgeübt werden.
Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind.
Akkordarbeit und Tätigkeiten, die eine übermäßige Eile erfordern.
Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesundheitliche Unversehrtheit der jugendlichen Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:
Bereitstellung der notwendigen Schutzausrüstung.
Unterweisung der Jugendlichen über Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften.
Gewährleistung einer altersgerechten Arbeitsumgebung.
Für weitere Informationen und Beratung stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der SGD Süd unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
Für die Pfalz die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt (06321 99-0).
Für Rheinhessen die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz (06131 96030-0).

Pflegestützpunkt Lambsheim: Das Beratungsangebot geht weiter
Trotz der Insolvenz der Ökumenischen Sozialstation Lambsheim geht das Beratungsangebot beim Pflegestützpunkt weiter: Der Rhein-Pfalz-Kreis hat die Trägerschaft der Beratungs- und Koordinierungsstelle übernommen. Damit steht auch Clemens Dietz in Vollzeit zur Verfügung, und über den vdek (Verband der Ersatzkassen) ist auch Pflegewirtin Mechthild Bopp-Mohrbacher in Teilzeit dabei. Der Pflegestützpunkt ist für die VG Maxdorf, die VG Lambsheim-Heßheim und die Gemeinde Bobenheim-Roxheim zuständig.

Führerscheinstelle des Rhein-Pfalz-Kreises informiert: Fahren unter Cannabiseinfluss weiterhin strafbar
Durch das neue Cannabisgesetz (CanG) dürfen in Deutschland seit 1. April Erwachsene in bestimmten Mengen Cannabis besitzen und konsumieren. Allerdings ist es weiterhin verboten, unter Einfluss von Cannabis Auto zu fahren oder ein sonstiges Fahrzeug zu führen, wie die Führerscheinstelle des Rhein-Pfalz-Kreises informiert. Zwar werden auch hier neue Regelungen diskutiert, eine Gesetzesänderung steht aber noch aus. Das Fahren unter Cannabiseinfluss stellt daher nach wie vor eine Straftat beziehungsweise eine Ordnungswidrigkeit nach der Fahrerlaubnisverordnung dar und wird von der Fahrerlaubnisbehörde entsprechend verfolgt und geahndet. Das gilt selbstverständlich auch für alle nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenen Substanzen. Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung bittet um einen verantwortungsvollen Umgang im Zusammenhang mit Cannabis und empfiehlt ausdrücklich, bei entsprechendem Konsum für mindestens 72 Stunden keine Fahrzeuge – auch keine Fahrräder, E-Scooter oder Ähnliches – im Straßenverkehr zu führen.

Das Familienpatenprojekt Rhein-Pfalz-Kreis
Jungen Familien fehlt zunehmend die Unterstützung durch Großeltern oder andere nahestehende Personen, da diese oft nicht in der Nähe wohnen oder selbst berufstätig sind. Hier leistet das Familienpatenprojekt praktische Unterstützung. Ehrenamtliche Familienpat*innen kümmern sich zwei Stunden in der Woche um „ihre“ Patenfamilie. Sie gehen mit den Kindern auf den Spielplatz, lesen Bücher vor, begleiten beim Einkauf oder Arztbesuchen und leisten individuelle Entlastung für die Familien. Haben Sie Interesse, ehrenamtlich als Familienpat*in junge Familien in der Verbandsgemeinde Maxdorf zu unterstützen? Oder wünschen Sie sich diese Form der Unterstützung für Ihre Familie? Dann wenden Sie sich gerne an Anne Metz, Koordinatorin für Familienpatenschaften.
Tel. 0160/93387117, E-Mail: west@familienpaten-rpk.de, Homepage: familienpaten-rhein-pfalz-kreis.de und vereinbaren einen Kennenlerntermin.

Nitratergebnisse der Aktion in Schifferstadt
Nitrat im Brunnenwasser: VSR-Gewässerschutz stellt Ergebnisse vor

Für Schulausbildung Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen
Wer nach dem 16. Lebensjahr die Schule besucht oder studiert hat, kann für einen Teil dieser Zeiten freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Damit ist es möglich, Lücken im Rentenkonto zu schließen, Mindestversicherungszeiten zu erfüllen und die Rente zu erhöhen.

Die neue „Abfall-App Rhein-Pfalz-Kreis“
Die neue Abfall-App des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Verpassen Sie damit nie wieder den Abfuhrtermin Ihrer Mülltonne!