Mitteilungen anderer Behörden
Mitteilungen anderer Behörden
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Vorderpfalz

Öffentliche Bekanntmachung: Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG

Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Unterausschusses des Jugendhilfeausschusses am Montag, dem 13.04.2026, 09:00 Uhr
XXL-Weinkiste des SGD Süd-Präsidenten bei stürmischer See entladen - Das 46. Überwinterungsteam der Neumayer- Station III freut sich über edle Tropfen aus der Pfalz und Rheinhessen
Nach einer rund 14.000 Kilometer langen Reise hat die XXL-Weinkiste des SGD Süd-Präsidenten Prof. Dr. Hannes Kopf ihr Ziel erreicht: Die Kiste ist wohlbehalten an der Georg-von-Neumayer-Station III in der Antarktis angekommen und wurde dort vom 46. Überwinterungsteam entgegengenommen. Damit setzt sich eine besondere Tradition fort, die regionale Weinkultur mit internationaler Spitzenforschung verbindet und an die Forschungserfolge des Pfälzers Georg von Neumayer erinnert. „Die Entladung der Polarstern ist immer sehr eng getaktet und bringt eine hohe Arbeitsintensität für alle Mitarbeitenden an der Station mit sich. In diesem Januar fand die Entladung in einer stürmischen Antarktis statt. Trotzdem sind wir voller Freude auf die angekündigte Kiste mit den erlesenen Weinen – das ist immer ein Highlight beim Entladen. Das Überwinterungsteam wird diese traditionsgemäß zu Mittwinter öffnen“, schreibt der Base Commander Ingo Gerstmann in einer Mail. „Die Weinkiste ist weit mehr als ein Präsent – sie erinnert an die herausragenden Wissenschafts- und Forschungsleistungen des berühmten Pfälzers Georg von Neumayer. Sein Name steht bis heute für Pioniergeist und hervorragende Forschung“, betont SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf. Der renommierte Polarforscher wurde in Kirchheimbolanden geboren, lebte viele Jahre in Neustadt an der Weinstraße und ist dort auch beigesetzt. Die Weinkiste war im Rahmen des Deutschen Weinlesefests in Neustadt an der Weinstraße feierlich vernagelt worden. An der symbolischen Versandaktion nahmen auf Einladung des SGD Süd-Präsidenten Prof. Dr. Hannes Kopf, Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Neustadts Oberbürgermeister Marc Weigel sowie die Deutsche, Rheinhessische und Pfälzische Weinkönigin teil. In der Kiste befinden sich rund 70 erlesene Weine, die von Pfalzwein e.V. und Rheinhessenwein e.V. zur Verfügung gestellt wurden. Oberbürgermeister Marc Weigel ergänzte den Inhalt um einen hochwertigen Sekt aus Neustadt an der Weinstraße. Die Patenschaft zwischen der SGD Süd und der Neumayer-Station III besteht seit 1984.



Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein Neckar: digital und benutzerfreundlich
Seit Kurzem steht Handwerksbetrieben in der Metropolregion Rhein-Neckar ein überarbeitetes digitales System für die Beantragung des Handwerkerparkausweises – kurz: HWPA – zur Verfügung. Die MRN GmbH hat den Prozess gemeinsam mit dem Softwaredienstleister EGovC GmbH (Pfungstadt) komplett digitalisiert und dabei die Benutzerfreundlichkeit deutlich verbessert.
2. Bewegungsgipfel/Schweitzer/Ebling: Bewegung verbindet, integriert und ist gesund
Die Landesregierung will die Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport und den Kommunen noch weiter ausbauen, um Rheinland-Pfalz gemeinsam zum Bewegungsland Nummer 1 zu machen. Beim zweiten landesweiten Bewegungsgipfel im Theresianum-Gymnasium in Mainz haben sich dafür neben Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Sportminister Michael Ebling und dem Präsidenten des Landessportbundes, Rudolf Storck, auch viele weitere Vertreterinnen und Vertreter von Land, Kommunen und des Sports miteinander ausgetauscht.
Ebling: Schnelle Lokalisierung von Anrufenden kann Leben retten
Ab sofort können bei Anrufen an die Notrufnummer 110 in Rheinland-Pfalz die genauen Standorte der Anrufer automatisiert ermittelt werden. Dies teilte Innenminister Michael Ebling in Mainz mit. Die neue Advanced Mobile Location-Technologie (AML) ermöglicht es der Notrufzentrale, Einsatzkräfte der Polizei schnell und präzise zum Tat- oder Unfallort zu entsenden, selbst, wenn die Anrufenden ihren Standort nicht exakt angeben können.

Konsolidierte Fassung der Allgemeinverfügung
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
Gebietsfestlegung der Infizierten Zone und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaß nahmen innerhalb dieser Restriktionszone In der oben genannten Angelegenheit ergeht unter dem Aktenzeichen 72/25.2-AO45 folgende
- 13-25 Konsolidierte Fassung der Allgemeinverfügung Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen (pdf-Datei 26,7 KB)
- 13-25 Anlage 1 Allgemeinverfügung Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen (pdf-Datei 235 KB)
- 13-25 Anlage 2 Konsolidierte Fassung der Allgemeinverfügung Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen (pdf-Datei 167 KB)

Die Amtsblätter Nr. 10-11/25 des Rhein-Pfalz-Kreises
- 10-25 Konsolidierte Fassung der Allgemeinverfügung
- 10-25 Anlage Allgemeinverfügung ASP Pufferzone - Sperrzone I - konsolidierte Fassung
- 10-25 Anlage Allgemeinverfügung ASP Infizierte Zone - Sperrzone II - konsolidierte Fassung
- 10-25 Anlage Lagekarte Sperrzone I und II
- 11-25 Haushaltssatzung des Rhein-Pfalz-Kreises für das Jahr 2025

Elektrozaun am Rhein wird wegen Hochwassergefahr vorübergehend zurück gebaut
Aufgrund der bevorstehenden Hochwassergefahr wird der Elektrozaun zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am Rhein vorübergehend zurück gebaut. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich Tiere im Falle eines Hochwassers im Zaun verfangen und qualvoll verenden. Der Rückbau betrifft das Rheinufer von Worms bis nach Ludwigshafen. Es handelt sich um eine vorübergehende Maßnahme: Sobald auf absehbare Zeit nicht mehr mit Hochwasser zu rechnen ist, wird der Elektrozaun am Rhein wieder aufgebaut.
Zugleich wird in diesem Gebiet entlang der B9 bis zur A6 ein neuer Elektrozaun aufgebaut, um die Ausbreitung der ASP von rechtsrheinischer Seite weiterhin zu verhindern. Dabei wird der Eingriff in die Natur und den Straßenverkehr so gering wie möglich gehalten. Dieser Zaun wird dauerhaft und damit auch nach dem Wiederaufbau des Elektrozauns am Rhein stehen bleiben.

Von Anfang an eine Erfolgsgeschichte: App Katretter seit einem Jahr im Rettungsbereich Rhein-Pfalz-Kreis am Start
Sie legte geradezu einen Blitzstart hin – und auch jetzt ist ihre Erfolgsgeschichte ungebrochen: Die App Katretter ist seit einem Jahr im Rhein-Pfalz-Kreis und im gesamten Bereich der Integrierten Leitstelle Ludwigshafen am Start. Mehr als 800 freiwillige Ersthelferinnen und Ersthelfer haben sich mittlerweile bei der App registriert, die im vergangenen Jahr fast 2000 Mal bei lebensgefährlichen medizinischen Notfällen alarmiert wurde. In zahlreichen Fällen konnten .....

Afrikanische Schweinepest: Elektrozaun wird im Kreisgebiet aufgebaut
Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird nun – nach den Kreisen Mainz Bingen und Alzey-Worms – auch im Gebiet des Veterinäramtes Rhein-Pfalz-Kreis ein mobiler Elektrozaun gebaut. Er wird entlang der Autobahnen A 61 und A 650 von Mainz bis nach Ludwigshafen verlaufen und damit teilweise mitten durch das Kreisgebiet sowie an Frankenthal und Ludwigshafen entlang führen.

Satzung des Rhein-Pfalz-Kreises über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 18.03.2024

Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege

Ferienjobs: Was Jugendliche und Eltern über den Jugendarbeitsschutz wissen sollten
Mit Beginn der Sommerferien beginnt für viele Jugendliche die Zeit der Ferienjobs. Egal, ob als Aushilfe im Supermarkt, als Bedienung im Café oder als Unterstützung im Büro. Ferienjobs sind eine hervorragende Gelegenheit für junge Menschen, erste Berufserfahrungen zu sammeln und ihr Taschengeld aufzubessern. Als zuständige Aufsichtsbehörde weist die SGD Süd daher insbesondere auf nachfolgende Regelungen hin:
Altersgrenzen und Arbeitszeiten
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt, ab welchem Alter und unter welchen Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen. Ab dreizehn Jahren ist eine leichte, kindgerechte Tätigkeit mit Zustimmung der Eltern erlaubt, jedoch nur bis zu zwei Stunden täglich und nicht während der Schulzeit. Schülerinnen und Schüler, die mindestens fünfzehn Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (zwanzig Tage) arbeiten. Darüber hinaus gelten für Jugendliche ab fünfzehn Jahren bis zur Volljährigkeit folgende Regelungen:
Arbeitszeit: Maximal acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.
Arbeitszeiten: Zwischen sechs Uhr und zwanzig Uhr, Ausnahmen gibt es in bestimmten Branchen wie der Gastronomie oder Landwirtschaft.
Pausenregelungen: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Die Pausen können in Einheiten von jeweils fünfzehn Minuten aufgeteilt werden.
Ruhezeiten: Mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen.
Nicht zulässige Tätigkeiten
Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit sind bestimmte Tätigkeiten für Jugendliche untersagt. Dazu gehören:
Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen. Tätigkeiten, die mit gefährlichen Stoffen oder unter gefährlichen Bedingungen ausgeübt werden.
Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind.
Akkordarbeit und Tätigkeiten, die eine übermäßige Eile erfordern.
Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesundheitliche Unversehrtheit der jugendlichen Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:
Bereitstellung der notwendigen Schutzausrüstung.
Unterweisung der Jugendlichen über Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften.
Gewährleistung einer altersgerechten Arbeitsumgebung.
Für weitere Informationen und Beratung stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der SGD Süd unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
Für die Pfalz die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt (06321 99-0).
Für Rheinhessen die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz (06131 96030-0).

Pflegestützpunkt Lambsheim: Das Beratungsangebot geht weiter
Trotz der Insolvenz der Ökumenischen Sozialstation Lambsheim geht das Beratungsangebot beim Pflegestützpunkt weiter: Der Rhein-Pfalz-Kreis hat die Trägerschaft der Beratungs- und Koordinierungsstelle übernommen. Damit steht auch Clemens Dietz in Vollzeit zur Verfügung, und über den vdek (Verband der Ersatzkassen) ist auch Pflegewirtin Mechthild Bopp-Mohrbacher in Teilzeit dabei. Der Pflegestützpunkt ist für die VG Maxdorf, die VG Lambsheim-Heßheim und die Gemeinde Bobenheim-Roxheim zuständig.

Führerscheinstelle des Rhein-Pfalz-Kreises informiert: Fahren unter Cannabiseinfluss weiterhin strafbar
Durch das neue Cannabisgesetz (CanG) dürfen in Deutschland seit 1. April Erwachsene in bestimmten Mengen Cannabis besitzen und konsumieren. Allerdings ist es weiterhin verboten, unter Einfluss von Cannabis Auto zu fahren oder ein sonstiges Fahrzeug zu führen, wie die Führerscheinstelle des Rhein-Pfalz-Kreises informiert. Zwar werden auch hier neue Regelungen diskutiert, eine Gesetzesänderung steht aber noch aus. Das Fahren unter Cannabiseinfluss stellt daher nach wie vor eine Straftat beziehungsweise eine Ordnungswidrigkeit nach der Fahrerlaubnisverordnung dar und wird von der Fahrerlaubnisbehörde entsprechend verfolgt und geahndet. Das gilt selbstverständlich auch für alle nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenen Substanzen. Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung bittet um einen verantwortungsvollen Umgang im Zusammenhang mit Cannabis und empfiehlt ausdrücklich, bei entsprechendem Konsum für mindestens 72 Stunden keine Fahrzeuge – auch keine Fahrräder, E-Scooter oder Ähnliches – im Straßenverkehr zu führen.

Das Familienpatenprojekt Rhein-Pfalz-Kreis
Jungen Familien fehlt zunehmend die Unterstützung durch Großeltern oder andere nahestehende Personen, da diese oft nicht in der Nähe wohnen oder selbst berufstätig sind. Hier leistet das Familienpatenprojekt praktische Unterstützung. Ehrenamtliche Familienpat*innen kümmern sich zwei Stunden in der Woche um „ihre“ Patenfamilie. Sie gehen mit den Kindern auf den Spielplatz, lesen Bücher vor, begleiten beim Einkauf oder Arztbesuchen und leisten individuelle Entlastung für die Familien. Haben Sie Interesse, ehrenamtlich als Familienpat*in junge Familien in der Verbandsgemeinde Maxdorf zu unterstützen? Oder wünschen Sie sich diese Form der Unterstützung für Ihre Familie? Dann wenden Sie sich gerne an Anne Metz, Koordinatorin für Familienpatenschaften.
Tel. 0160/93387117, E-Mail: west@familienpaten-rpk.de, Homepage: familienpaten-rhein-pfalz-kreis.de und vereinbaren einen Kennenlerntermin.

Nitratergebnisse der Aktion in Schifferstadt
Nitrat im Brunnenwasser: VSR-Gewässerschutz stellt Ergebnisse vor

Für Schulausbildung Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen
Wer nach dem 16. Lebensjahr die Schule besucht oder studiert hat, kann für einen Teil dieser Zeiten freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Damit ist es möglich, Lücken im Rentenkonto zu schließen, Mindestversicherungszeiten zu erfüllen und die Rente zu erhöhen.

Die neue „Abfall-App Rhein-Pfalz-Kreis“
Die neue Abfall-App des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Verpassen Sie damit nie wieder den Abfuhrtermin Ihrer Mülltonne!
