Informationen zu den Wahlen am 23. Februar 2025

Informationen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags, Bürgermeisterin / Bürgermeisters, Landrätin/Landrats am 23. Februar 2025

Wahlbenachrichtigung:

Seit dem 27.01.2025 erfolgt die Auslieferung der Wahlbenachrichtigung durch die Deutsche Post.
In der Wahlbenachrichtigung ist der jeweilige Wahlbezirk sowie der entsprechende Wahlraum mit dem Hinweis auf Barrierefreiheit angegeben.

Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Die Briefwahl kann schriftlich oder persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Vorderseite einen QR-Code, den verwendet werden kann, ebenso über diesen Link zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung steht ein Antrag für die Briefwahlunterlagen zur Verfügung. Dieser Antrag ist bereits mit den persönlichen Angaben aufgefüllt. Entsprechende Häkchen setzen, unterschreiben und gern postalisch oder persönlich beim Bürgerservice der Verbandsgemeinde Maxdorf abgeben.
Anträge per SMS oder Telefon sind nicht möglich.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beantragt werden. Ist eine wahlberechtigte Person am Wahltag nachgewiesen plötzlich erkrankt und kann den Wahlraum auch nicht mit zumutbaren Schwierigkeiten erreichen, werden Wahlscheinanträge auch am Wahltag bis 15.00 Uhr entgegengenommen.
Ein von der wahlberechtigten Person mit Vollmacht beauftragter Dritte darf ebenso einen Wahlscheinantrag stellen oder die Unterlagen abholen. Letzteres beschränkt sich auf eine Beauftragung von insgesamt vier Personen.
Wie in der Vergangenheit kann die Briefwahl außerdem vor Ort in Anspruch genommen werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung stellt hierzu entsprechende Räumlichkeiten bereit.

Rücksendung von Briefwahlunterlagen:

Briefwahlunterlagen müssen für die Auszählung rechtzeitig, spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen sein.
Stimmzettel, die nach 18:00 Uhr am Wahltag eingehen, werden nicht gezählt.

Zeitspanne zwischen Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag:

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl liegt zwischen der Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag eine Zeitspanne von lediglich 10 bis 12 Tagen. Die Zustellung der Dokumente an die Wählerinnen und Wähler kann ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, da alle Wahlunterlagen erst zwischen 06. und 07. Februar 2025 an die Gemeindeverwaltungen übergeben werden.
Dieser enge Zeitrahmen sowie die Dauer des postalischen Versands sollten bei der Entscheidung für die Teilnahme per Briefwahl unbedingt beachtet werden.

Durch eine Wahl an der Urne bzw. eine Briefwahl in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung vermeiden Sie die dargestellte zeitliche Problematik.

Unterstützung durch die Wählerinnen und Wähler:

Die Deutsche Post AG weist darauf hin, dass auch die Wählerinnen und Wähler für eine zeitgerechte und sichere Zustellung der Briefwahlunterlagen einen wichtigen Beitrag leisten können. So sollte der aktuelle Aufenthaltsort mit der im Wählerverzeichnis eingetragenen Anschrift übereinstimmen. Außerdem sollte der Hausbriefkasten korrekt und eindeutig beschriftet sein.

Ansprechpartner:

Antonia Würz, Tel. 06237 401-132

Katrin Marschler, Tel. 06237 401-153

E-Mail-Adresse: Wahlen@vg-maxdorf.de

Ab dem 17. Januar 2025

  • Möglichkeit zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen.
  • Den Link finden Sie auf unserer Homepage sowie auf unseren Instagram- und Facebook-Kanälen.
  • Bitte beachten: Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt erst ab dem 10. Februar, da die Stimmzettel ab diesem Datum verfügbar sind.

Ab dem 31. Januar 2025

  • Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt.
  • Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie wie gewohnt einen QR-Code zur Beantragung der Briefwahlunterlagen (falls noch nicht beantragt).
  • Die Online-Beantragung ist bis zum 19. Februar 2025, 12:00 Uhr möglich, da danach eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht garantiert werden kann.

Ab dem 10. Februar 2025

  • Beginn des Versands der Briefwahlunterlagen.

Ab dem 19. Februar 2025, 12:00 Uhr

  • Beantragung der Briefwahlunterlagen nur noch mit Selbstabholung im Rathaus während der regulären Öffnungszeiten möglich.
  • Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit!

Freitag, 21. Februar 2025

  • Beantragung der Briefwahlunterlagen bis 15:00 Uhr 

Samstag, 22. Februar 2025, 08:00–12:00 Uhr

  • Nur für nicht zugegangene oder verloren gegangene Briefwahlunterlagen!

Wahltag: 23. Februar 2025

  •   Wahlscheinantrag von 8.00 bis 15.00 Uhr in besonderen Fällen (Krankheit)