Informationen zur Vogelgrippe


Allgemeine Information zur Vogelgrippe / Geflügelpest 

Verhalten beim Auffinden toter Vögel im Zusammenhang mit der Aviären Influenza (Geflügelpest) 

Die Vogelgrippe / Geflügelpest ist nicht ohne Weiteres auf den Menschen übertragbar. In Einzelfällen bei massivem Kontakt mit infizierten Tieren / Kadavern ist ein Übersprung möglich. 


Im Zusammenhang mit der Aviären Influenza ist wie folgt vorzugehen: 

Zunächst ist die Vogelart zu bestimmen. 

1. Folgende Vogelarten sind unkritisch: Singvögel, Tauben, Halsbandsittiche 

2. Folgende Vogelarten sind kritisch: Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Wachteln, Wassergeflügel, Kraniche, Störche, Reiher, Greifvögel 


Leitfaden 

Verhalten beim Auffinden und Einsammeln toter Wildvögel im Zusammenhang mit der Aviären Influenza (Geflügelpest) 

Die Vogelgrippe / Geflügelpest ist nicht ohne Weiteres auf den Menschen übertragbar. In Einzelfällen bei massivem Kontakt mit infizierten Tieren / Kadavern ist ein Übersprung möglich. 


Im Zusammenhang mit der Aviären Influenza ist wie folgt vorzugehen: 

Zunächst ist die Vogelart zu bestimmen. 

1. Folgende Vogelarten sind unkritisch: Singvögel, Tauben, Halsbandsittiche 

2. Folgende Vogelarten sind kritisch: Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Wachteln, Wassergeflügel, Kraniche, Störche, Reiher, Greifvögel 



Geflügelhaltern ist das Bergen untersagt! 

Ansprechpartner: 

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis: 

Referat Verbraucherschutz und Veterinärwesen 

0621 5909 7560 

Dörrhorststr. 36 

67059 Ludwigshafen 

E-Mail: stab@rheinpfalzkreis.de oder veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de 

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