Grabmalüberprüfungen auf den Friedhöfen Birkenheide, Fußgönheim und Maxdorf


Grundlage für die Standsicherheitsprüfung bei Grabsteinen ist die Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 „Friedhöfe und Krematorien" der Gartenbau-Berufsgenossenschaft.

Diese besagt, dass die erforderliche Standfestigkeit eines Grabmales gegeben ist, wenn der Grabstein dem Prüfdruck standhält und keine sichtbare Bewegung des Grabsteins, Sockels oder Fundamentes zu erkennen ist.

Die Druckprobe wird durch eine Fachfirma sach- und fachgerecht entsprechend den Vorschriften der Gartenbauberufsgenossenschaft durchgeführt.

Die Prüfung richtet sich nach der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft und hier nach dem Merkblatt „VSG 4.7 Friedhöfe und Krematorien“.

Ist die Standsicherheit nicht gewährleistet, wird ein grüner Aufkleber mit dem Hinweis

„Achtung Unfallgefahr" angebracht.

In diesen Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass durch die Friedhofsverwaltung nur der Mangel angezeigt wird. Für dessen Behebung ist in jedem Fall der Grabnutzungsberechtigte selbst zuständig. Ebenso haftet er für Sach- oder Personenschäden, die durch Grabmale mit mangelnder Standsicherheit verursacht werden.

Bei festgestellten Mängeln sollte die Befestigung umgehend von einer Steinmetzfirma erfolgen.

Ihr Friedhofsamt

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