Öffentliche Bekanntmachung nach § 97 GemO, 1. NT Haushaltsplan 2023/2024 OG FU

NachTragsHaushaltsplan 2023/2024 OG FU

Öffentliche Bekanntmachung nach § 97 GemO

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2023/2024 mit Nachtragshaushaltssatzung und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Fußgönheim liegen vom 22.11.2023 bis 13.12.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 109, während der üblichen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8:00-12:00, montags von 14:00-16:00 und donnerstags von 14:00-18:00) zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO haben die Einwohner die Möglichkeit bis zum 13.12.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seinen Anlagen zu machen. Die Vorschläge können per Mail an willkommen@vg-maxdorf.de oder im Rathaus, Zimmer 109 abgegeben werden.

Fußgönheim, den 21.12.2023

Jochen Schubert, Ortsbürgermeister