Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Thomas Bugs
- Frau Antonia WürzStandesbeamtin