Personalausweis Statusabfrage
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit HauptwohnsitzRechtsgrundlage
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An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Thomas Bugs
- Frau Antonia WürzStandesbeamtin