Nebentätigkeiten
nebenTätigkeiten und ehrenämter
Bericht über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des hauptamtlichen Bürgermeisters gemäß § 119 Landesbeamtengesetz (LBG)
Infolge landesgesetzlicher Änderung wurde für Kommunalbeamten/innen auf Zeit u. a. die Verpflichtung eingeführt, einmal jährlich in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft (=Gemeinderat) über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten.
Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Herr Bürgermeister André Voges kommt dieser Verpflichtung nach und teilt in öffentlicher Ratssitzung mit, dass er im Jahr 2025 nachfolgende Nebentätigkeiten ausgeübt und die nachgenannten Vergütungen erhalten hat:
Mitglied im Beirat des RNV RHB
keine Vergütung
Mitglied in der Gesellschafterversammlung Rhein-Haardtbahn GmbH
keine Vergütung
Mitglied im Aufsichtsrat Rhein-Haardtbahn GmbH
160 Euro pro Quartal für 2 Sitzungen.
Verbandsversammlung Zweckverband „Friedelsheimer Gruppe“
keine Vergütung
Verbandsausschuss Zweckverband „Friedelsheimer Gruppe“
Sitzungsgeld i.H.v. 30 Euro, Teilnahme an 2 Sitzungen
Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband Lambsheim
Aufwandsentschädigung monatlich 182,50 Euro
Verbandsversammlung Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach
keine Vergütung
Verbandsausschuss Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach
keine Vergütung
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss des Kreiswohnungsverbandes
keine Teilnahme
(Stand 31.03.2026)