Nebentätigkeiten

nebenTätigkeiten und ehrenämter

Bericht über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des hauptamtlichen Bürgermeisters gemäß § 119 Landesbeamtengesetz (LBG)

Infolge landesgesetzlicher Änderung wurde für Kommunalbeamten/innen auf Zeit u. a. die Verpflichtung eingeführt, einmal jährlich in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft (=Gemeinderat) über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten.
Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug  zum Hauptamt besteht.

Herr Bürgermeister André Voges kommt dieser Verpflichtung nach und teilt in öffentlicher Ratssitzung mit, dass er im Jahr 2025 nachfolgende Nebentätigkeiten ausgeübt und die nachgenannten Vergütungen erhalten hat:


Mitglied im Beirat des RNV RHB

keine Vergütung

Mitglied in der Gesellschafterversammlung Rhein-Haardtbahn GmbH

keine Vergütung

Mitglied im Aufsichtsrat Rhein-Haardtbahn GmbH

160 Euro pro Quartal für 2 Sitzungen.

Verbandsversammlung Zweckverband „Friedelsheimer Gruppe“

keine Vergütung

Verbandsausschuss Zweckverband „Friedelsheimer Gruppe“

Sitzungsgeld i.H.v. 30 Euro, Teilnahme an 2 Sitzungen

Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband Lambsheim

Aufwandsentschädigung monatlich 182,50 Euro

Verbandsversammlung Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach

keine Vergütung

Verbandsausschuss Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach

keine Vergütung

Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss des Kreiswohnungsverbandes

keine Teilnahme

(Stand 31.03.2026)

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