Information zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 22.März 2026

Information zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 22.März 2026

Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Es stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Per QR-Code:
Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung und folgen Sie den Anweisungen

2. Online Antrag über die Homepage:
Persönliche daten über das Online-Formular eintragen unter folgendem Link:  Online Wahlscheinantrag 

3. Persönlich im Rathaus Maxdorf
Die Briefwahlunterlagen können während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden.
Die Briefwahl kann zudem schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung steht ein Antrag für die Briefwahlunterlagen zur Verfügung. Dieser Antrag ist bereits mit den persönlichen Angaben aufgefüllt. Entsprechende Häkchen setzen, unterschreiben und postalisch (Briefporto beachten!) oder persönlich beim Bürgerservice der Verbandsgemeinde Maxdorf abgeben.

Anträge per SMS oder Telefon sind rechtlich nicht möglich.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zum 20. März 2026, 15.00 Uhr beantragt werden. Ist eine wahlberechtigte Person am Wahltag nachgewiesen plötzlich erkrankt und kann den Wahlraum auch nicht mit zumutbaren Schwierigkeiten erreichen, werden Wahlscheinanträge auch am Wahltag bis 15.00 Uhr entgegengenommen.

Ein von der wahlberechtigten Person mit Vollmacht beauftragter Dritte darf ebenso einen Wahlscheinantrag stellen oder die Unterlagen abholen. Letzteres beschränkt sich auf eine Beauftragung von insgesamt vier Personen.

Wie in der Vergangenheit kann die Briefwahl außerdem vor Ort in Anspruch genommen werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung stellt hierzu entsprechende Räumlichkeiten bereit.

Rücksendung von Briefwahlunterlagen:

Briefwahlunterlagen müssen für die Auszählung rechtzeitig, spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen sein.