Was darf in den Kanal? – So entsorgen Sie richtig
Was gehört in den Kanal und was nicht?
Was gehört in den Kanal und was nicht?
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Maxdorf hat vermehrt mit Fremdstoffen zu kämpfen, welche im Kanalisationsnetz nichts zu suchen haben. In den Kanal gehören nur häusliche Abwasser. Das sind menschliche Ausscheidungen und Toilettenpapier, das sich auflöst, zudem Waschwässer aus sanitären Einrichtungen wie Bäder, Waschbecken und Wasch- bzw. Spülmaschinen. Alles andere, insbesondere Hygieneartikel (Tampons, Binden, Feuchttücher), Speisereste, Fette, Öle, Medikamente, Chemikalien und feste Stoffe, kann zu Verstopfungen, Schäden an Kläranlagen und Umweltproblemen führen. Diese Dinge gehören in den Restmüll, die Biotonne oder spezielle Sammelstellen. Fremdstoffe führen zu Schäden und Verstopfungen und somit zu Mehrkosten für den Kanalanlagen- bzw. Kläranlagenbetreiber. Diese Kosten schlagen sich letztlich in den Gebühren aller Nutzer wieder.
Was gehört nicht in Kanal?
- Hygiene- und Kosmetikartikel: Binden, Tampons, Wattestäbchen, Präservative, Windeln, Pflaster, Kosmetik- und Feuchttücher, etc.
- Textilien: Strumpfhosen, Kleidung, Schuhe, etc.
- Giftstoffe: Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Abflussreiniger, etc.
- Stör- und Zehrstoffe: Farben, Lacke, Öle, Batterien, Chemikalien, etc.
- Küchenabfälle: Speisereste, -öle, (verdorbene) Lebensmittel
- Scharfe und spitze Gegenstände
- Sonstiges: Zigarettenstummel, Flaschenverschlüsse, Katzenstreu, Tiermist, Tierkadaver, etc.

Werden Fehlwürfe in das Kanalnetz und somit in die Kläranlage eingebracht, kann das viele Konsequenzen haben: Kanalverstopfungen, Störungen an Abwasserpumpwerken oder Beschädigungen der Rechenanlagen auf der Kläranlage. Auch die Biologie in den Belebungsbecken, welche die biologische Reinigung durchführt, kann durch Fehlwürfe vergiftet werden. Falls eine Vergiftung eintritt, stellen die Bakterien ihren Reinigungsprozess ein.
All diese Konsequenzen haben nicht nur fatale Folgen für die Umwelt, sondern verursachen auch Mehrkosten für den Kanalanlagen- bzw. Kläranlagenbetreiber, welche wiederum die Gebührenzahler übernehmen müssen.
Wir danken für die Beachtung.
FB5 / EBA (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)