Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Verkehrsregelung in der Ortsgemeinde Birkenheide
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Verkehrsregelung in der Ortsgemeinde Birkenheide
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO folgende Anordnung:
Im Zuge der Vereinheitlichung der Verkehrsführung in der Ortsgemeinde Birkenheide wird die Vorfahrtsberechtigung in der Albertine-Scherer-Straße aufgehoben und mit den einmündenden Straßen gleichgestellt.
Die 30 km/h-Beschilderung (Zeichen 274-30) wird aufgehoben und die Albertine-Scherer-Straße wird mittels Zeichen 274.1-40 (Beginn / Ende Tempo 30-Zone) in die bereits bestehende Zone für Tempo 30 in der Ortsgemeinde Birkenheide integriert.
Hieraus ergibt sich für die Albertine-Scherer-Straße an den Einmündungen eine Rechts-vor-links-Vorfahrtsregelung. Auf diese wird mittels Zeichen 1008-31 (Verkehrsführung geändert) entsprechend gesondert hingewiesen.
Die Anordnung tritt mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.