Seit dem 01. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt


Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreispässe mehr ausgestellt. Auch Verlängerungen oder Aktualisierung der Kinderreisepässe sind seitdem nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreispässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Der Kinderreisepass kann aber auch bereits vorher ungültig werden, wenn die Identifizierung des Kindes anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist. Vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern verändert sich das Aussehen oft in kurzer Zeit. Weicht das Passbild im Ausweis zu stark vom aktuellen Aussehen des Kindes ab, ist dieser Ausweis automatisch ungültig und kann nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall empfiehlt das Bundesinnenministerium rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.

Abhängig vom Reiseziel benötigten Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Seit dem 01. Januar 2024 erhalten Kinder entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Bitte informieren Sie sich daher vor der Reise über die Einreisebestimmungen des Landes. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können Sie diese Informationen nachlesen: www.auswaertiges-amt.de.

Bitte beachten Sie, dass der Personalausweis und auch der Reisepass nicht sofort vor Ort ausgestellt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin produziert werden. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Urlaubsplanung daher eine Lieferzeit von bis zu 5 Wochen für den Reisepass und bis zu 3 Wochen für den Personalausweis.

Dokumente (Personalausweis und Reisepass) haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeit von 6 Jahren.  Aber auch hier gilt, dass die Identifikation der Person auf dem Bild des Dokumentes gewährleistet sein muss.

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