Im Zuge des Wintereinbruchs in der vergangenen Woche wurde vermehrt festgestellt, dass Eigentümer und Besitzer von Grundstücken in der Verbandsgemeinde ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sind.
In allen drei Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde wurde die Räum- und Streupflicht durch den Erlass einer entsprechenden Satzung über die Straßenreinigung an die Eigentümer der jeweiligen Grundstücke übertragen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Aus eigentlich selbstverständlicher Rücksichtnahme sowie im Interesse aller Benutzer der Straßen und Gehwege, nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Erscheinungsbild unserer Gemeinden, werden die Eigentümer gebeten, sich entsprechend zu verhalten.
(Ordnungsamt)
24. Januar 2024