Ärztliche Bereitschaftspraxen Versorgung ab 1. Januar wird verbessert


„Wir wollen, dass auch weiterhin in der Nacht die bestmögliche Patientenversorgung im Land gewährleistet bleibt. Deshalb haben wir uns heute darauf verständigt, dass alle, die in der Nacht medizinische Hilfe benötigen, zunächst die 116117 anrufen. Dort erfolgt eine medizinische Ersteinschätzung durch qualifiziertes Personal. Dabei kann auch ein Arzt-Patienten-Kontakt sicherstellt werden; zunächst telefonisch, wenn nötig im Anschluss persönlich zu Hause vor Ort. Neu ist nun ab 1. Januar, dass selbst bei mobilen Patientinnen und Patienten ein Hausbesuch durch einen Arzt oder eine Ärztin möglich wird. Das ist ein Plus an ärztlicher Versorgung auch in der Nacht“, sagten Gesundheitsminister Clemens Hoch und der Vorstandsvorsitzende der KV RLP, Dr. Peter Heinz. Dafür werden im Land rund 20 Fahrdienste bereitgestellt.

Darüber hinaus hat sich die Runde darauf verständigt, dass allen Krankenhäusern, an denen eine ärztliche Bereitschaftspraxis angesiedelt ist, angeboten wird, Patientinnen und Patienten, die dort in der Nacht medizinische Hilfe ersuchen, über die ambulante Gebührenordnung abzurechnen. Allen Patientinnen und Patienten wird aber dringend geraten, das erweiterte Angebot der 116117 zu nutzen.

Minister Hoch unterstrich noch einmal die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Gesundheitssystems. „Wir wollen als Länder gemeinsam mit dem Bund erreichen, dass wir das grundsätzlich sehr gute Gesundheitssystem in Deutschland intersektoral zukunftsfähig aufstellen und Parallelstrukturen vermeiden. Je mehr Partnerinnen und Partner auf allen Ebenen dabei an einem Strang ziehen, umso höher stehen die Erfolgschancen, am Ende gemeinsam am meisten zu bewegen“, so Hoch.

Hintergrund

Die drei Säulen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sind der rund um die Uhr erreichbare Patientenservice 116117, die ärztlichen Bereitschaftspraxen sowie der Hausbesuchsdienst.


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