erechnung

Bankdaten

Seit 01.04.2025 ist die ERechVORP (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz) verbindlich.
Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, sind ab diesem Datum zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
Gemäß §3 ERechVORP müssen ab diesem Zeitpunkt Rechnungen in elektronischer Form ausgestellt und über den zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) übermittelt werden. 

Angaben zur E-Rechnung:

E-Mail: ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de

Leitweg ID: 073385004000-001-88

Peppol-ID: 0204:07-3385004000-001-88

Mit diesen Daten können Sie eine E-Rechnung an die Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf erstellen und an den ZRE RLP senden.

Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des ZRE das ELSTER-Verfahren „Mein Unternehmenskonto“ zu verwenden ist. 

Falls noch kein ELSTER-Unternehmenskonto besteht, ist eine vorherige Registrierung erforderlich.

https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl

(Hinweis: Seit dem 01.02.2026 ist eine Anmeldung/Authentifizierung mit dem Nutzerkonto Rheinland-Pfalz nicht mehr möglich.)