Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

  • Leistungsbeschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Entsorgen können Sie Verkaufsverpackungen und sonstige Wertstoffe aus Haushaltungen

    • über Container (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
    • über den Gelben Sack (für Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher)
    • in manchen Landkreisen in speziellen Wertstofftonnen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Die Verpackungsentsorgung ist gebührenfrei. Die Gebühren für die kommunale Papierentsorgung  richten sich nach der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung. 

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Verpackungsentsorgung sind die Dualen Systeme. Auskünfte erteilen die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende